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Gesundheitsreform für mehr Qualität

Dresden: Auch nach einer Reform des Gesundheitssystems muss die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Deutschland und Sachsen gewährleistet sein. Gleichzeitig ist es 14 Jahre nach der politischen Wende an der Zeit, dass Leistungen der Heil- und Pflegeberufe in Deutschland nach einheitlichen Maßstäben bewertet werden. Zu dieser einstimmigen Aussage kamen die über 30 Vertreter der sächsischen Heilberufe und Patienten in einer Sitzung des Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen.

Hintergrund des Gespräches war der vorliegende Entwurf eines Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) der Rot-Grünen-Regierung. Darin sind zahlreiche Änderungen enthalten, die zu einer Verschlechterung der Betreuung und Versorgung kranker Menschen führen können, wenn der Entwurf so durch den Bundestag verabschiedet wird.

In den Positionspapieren der Bündnispartner sind die wichtigsten Defizite benannt und Lösungsvorschläge enthalten. Zentrale Elemente einer befürchteten Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Betreuung werden in der Zerschlagung der ambulanten fachärztlichen Versorgung, der Einschränkung der freien Arztwahl, der stetig steigenden Bürokratie und der Abschaffung der Pflegeversicherung gesehen.

Gerade im Pflegebereich wird mit erheblichen Veränderungen zu Lasten der Bedürftigen gerechnet. Der Mangel an Fachpersonal und die Unterbewertung von indirekten Pflegeleistungen werden im GMG nicht berücksichtigt.

Vorgeschlagen wird deshalb die Trennung der Krankenversicherung in Grund- und Wahlleistungen, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, eine Bezahlung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Bildung von integriert arbeitenden Teams zwischen allen an der medizinischen Betreuung beteiligten Gruppen.

Gleichzeitig wird auf die besondere Verantwortung der Patienten verwiesen, wenn es um Kosten im Gesundheitswesen geht. Durch die stärkere Nutzung von Präventionsangeboten und eine größere Eigenverantwortung im Freizeitverhalten lassen sich viele Folgekosten in den Heilbehandlungen senken. Ein besonderer Anreiz zur Nutzung dieser Angebote könnte in einer steuerlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, ähnlich wie Werbungskosten, liegen.

Die freie Berufsausübung ohne staatliche Überregulierung, mit Erhalt und Verbesserung der medizinischen Versorgung, muss das Ziel einer Gesundheitsreform sein.

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Letzte Aktualisierung: 17.06.2003 zum Seitenanfang    Druckversion    
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