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Positionspapier Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen

Gesundheitspolitische Forderungen und Positionen

Präambel
Nach der Landtags- und Bundestagswahl erfolgen nun wichtige politische Weichenstellungen für die kommenden Jahre. Aus diesem Grund hat das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen wichtige zentrale Positionen aufgestellt, denn die Diskreditierung und Trivialisierung heilberuflicher Tätigkeit sind zu einer großen Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Gesundheitsberufen geworden. Die zunehmende Zentralisierung und Verstaatlichung der Strukturen des Gesundheitswesens einerseits und die Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung bei den Gesundheitsberufen andererseits haben die bisherige Vertrauenskultur in unserem Gesundheitswesen nachhaltig geschädigt. Die einzelnen Berufsgruppen im Gesundheitswesen in Deutschland werden mittlerweile überzogen mit zunehmenden Forderungen nach Kostenkontrolle, mit Dokumentationszwängen und überbordender Bürokratie. Die Gesundheitsberufe müssen auf ihre eigentliche Tätigkeit zurückgeführt werden, die Behandlung von Patienten. Wir brauchen endlich wieder eine Vertrauenskultur im Gesundheitswesen, die die Gesundheitsberufe motiviert, in die medizinische Versorgung zu gehen und dort zu bleiben.

Die demografischen Veränderungen und der damit einhergehende höhere Bedarf an medizinischen Leistungen stellen das Gesundheitswesen in Sachsen vor größte Herausforderungen. Um unser Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen muss eine Anpassung der Versorgungsstrukturen an veränderte Versorgungsbedarfe und -bedürfnisse erfolgen. Die bessere Einbeziehung und Verzahnung der Gesundheitsfachberufe ist dazu unumgänglich. Im Fokus steht dabei eine verstärkte sektoren- und berufsübergreifende Koordination und Integration diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer, pflegerischer und sozialer Leistungen zum Wohle des Patienten sowie die Einführung des Kostenerstattungsprinzips.

Die Kreierung von niederschwelligen angeblich neuen Ausbildungsberufen oder die Herabsetzung von Anforderungen an das Fachpersonal können die anstehenden Probleme nicht lösen. Es würde nur zu einer Deprofessionalisierung und damit zu einer Patientengefährdung führen.

A. Positionen der sächsischen Ärzteschaft

1. Attraktivität des Arztberufes fördern
Die Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis sind bisher gekennzeichnet durch eine hohe Arbeitsverdichtung, ausufernde Bürokratie und vor allem durch die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Immer mehr ausgebildete Ärzte entscheiden sich gegen eine kurative ärztliche Tätigkeit und stattdessen für alternative Berufsfelder oder den Weg ins Ausland. Wir brauchen daher eine Aufwertung ärztlicher Arbeit, mehr Stellen in den Kliniken, Abbau von Überstunden und Bürokratie, eine konkurrenzfähige und angemessene Vergütung sowie Arbeitsbedingungen, die auch für familiäre Aufgaben Raum lassen und die die Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie fördern. Wir brauchen auch wieder attraktive Arbeitsbedingungen in den Praxen, vor allem auf dem Land.

2. Priorisierung statt heimlicher Rationierung
Rationierung ist in Deutschland nicht akzeptiert. Altersbegrenzungen für Behandlungen sind in unserem Land undenkbar. Die finanziellen Mittel sind begrenzt, die Personalressourcen erschöpft. Um heimliche Rationierung zu vermeiden, zugleich aber Verteilungsgerechtigkeit in der medizinischen Versorgung zu sichern, muss endlich offen über Priorisierung in unserem Gesundheitswesen auch auf Landesebene debattiert werden. Dabei ist Priorisierung als ethische Methode zu verstehen, die begrenzten Mittel, Kapazitäten und Zeitressourcen möglichst gerecht einzusetzen. Die Letztentscheidung ist politisch zu verantworten, denn nur dann gibt es die entsprechende Legitimation in unserer Demokratie.

3. Gestaltende Selbstverwaltung statt staatliche Auftragsverwaltung
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben sukzessive zu einer teils verdeckten, teils offenen Destabilisierung der ärztlichen Selbstverwaltung geführt. Selbstverwaltung ist Ausdruck der Freiberuflichkeit und Instrument ihrer Sicherung. Freiberuflich tätige Ärzte stehen für Innovation, Stabilität und Wettbewerb in sozialer Verantwortung. Eine handlungsfähige ärztliche Selbstverwaltung ist der entscheidende Faktor, um Qualität und Professionalität des Arztberufes und damit auch eine gute Patientenversorgung dauerhaft zu sichern.

4. Korrektur des Morbi-RSA
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde auch der Übergang zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) vollzogen. Die pauschalierten Zuweisungen an die Krankenkassen orientieren sich nunmehr an Alter, Geschlecht, Erwerbsminderung und Morbidität der Versicherten. Vor allem aber werden durch den Morbi-RSA Fehlanreize entwickelt zum sogenannten „Right”- oder „Up-Coding”. Zwar sind entsprechende Initiativen der Krankenkassen kritisiert worden, aber die Begehrlichkeiten der Kostenträger durch Instrumentalisierung des Morbi-RSA den Gesundheitsfonds besser ausschöpfen zu können, sind ebenso geblieben, wie die Irritationen bei der Erhebung und Verwendung von Morbi-RSA-Daten. Dringend notwendig ist deshalb eine Überarbeitung der Morbi-RSA-Krankheitsliste.

5. Arztvorbehalt statt Medizin light - Deprofessionalisierung stoppen
Ärztliche Beratung, Aufklärung, Diagnostik und Therapie sind originäre ärztliche Tätigkeiten. Leistungen, die unter Arztvorbehalt stehen; sie können und dürfen nicht von anderen ausgeführt werden. Der Arztvorbehalt und ein hoher ärztlicher Standard sichern maßgeblich die gute Qualität in der Patientenversorgung. Die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen führt zu einer effizienteren und patientenfreundlicheren Versorgung; zusätzliche Qualifizierungen können im Rahmen der Delegation arztentlastend und kosten mindernd wirken. Dem wird weniger durch Akademisierung als vielmehr durch Professionalisierung gedient. Das akademische Qualitätsniveau ist kein Selbstzweck. Insofern bietet auch eine Schmalspurmedizin nach Bachelorabschluss keine zukunftsfähige Alternative zum bisherigen hochqualifizierten Studium der Humanmedizin.

6. Sozial-fairer Wettbewerb
Patienten haben Anspruch auf eine flächendeckende hausärztliche und fachärztliche Versorgung auf hohem Niveau. Die Pluralität der Trägerschaft stationärer Einrichtungen wie auch der Kollektivvertrag im niedergelassenen Bereich waren Konstanten, allen Patienten wohnortnah einen direkten Zugang zu qualifizierter medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Mehr und mehr aber wurden die bedarfsgerechten Versorgungsstrukturen durch die Implementierung eines ruinösen Preiswettbewerbs in Frage gestellt. Die verstärkte Einführung selektiver Verträge im niedergelassenen Bereich - nicht additiv, sondern ersetzend - wie auch die zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern führen zu einem immer stärkeren Verdrängungswettbewerb. Eine individuell bedarfsgerechte Patientenversorgung erfordert eine Flexibilität in der Inanspruchnahme der Versorgungsmöglichkeiten, Freiheit in der Arztwahl und vor allem auch Freiheit der Berufsangehörigen im Zugang zur Behandlung von Versicherten. Wir erwarten von der Staatsregierung eine Reduktion der staatlichen Reglementierung in allen Bereichen, insbesondere in der Vertragsgestaltung mit Krankenkassen und Krankenhäusern.

B. Positionen der sächsischen Zahnärzte
Die sächsischen Zahnärzte bekräftigen ihre Forderungen an die neue Landesregierung nach einer Unterstützung bei der Einführung einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zur Ablösung der seit 1988 geltenden Regelungen sowie nach einer nachhaltigen Einflussnahme auf das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (AO-Z), da die derzeitig gültige Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1956 stammt.

Wir erwarten von der Staatsregierung das Einlösen des Versprechens, welches vor der Wahl zur Umsetzung des Ost-West Angleiches in der vertragszahnärztlichen Vergütung gegeben wurde.

C. Positionen der Apotheker
Die sächsischen Apotheker begrüßen das Bekenntnis der sächsischen Regierungskoalition zu einer hochwertigen und sicheren Arzneimittelversorgung durch niedergelassene Apotheker. Für die Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Struktur
Die Arzneimittelversorgung muss flächendeckend vollständig und in gleicher Qualität überall im Land geleistet werden. Zentralisierung und Schwerpunktbildung müssen auf die hochspezialisierten Versorgungsbereiche beschränkt bleiben (z.B. onkologische Pharmazie, hochqualifizierte Angebote in der klinischen Pharmazie). Die gegenwärtig geltende Apothekenbetriebsordnung stellt ein ausreichendes Instrumentarium für die Versorgung strukturschwacher Regionen in abgestufter Qualität und unter Erhalt der freiberuflichen Verantwortung zur Verfügung (Vollapotheke, Filialapotheke, Zweigapotheke, Rezeptsammelstelle). Dieses Instrumentarium muss wie bisher in Verantwortung der apothekerlichen Selbstverwaltung unter Aufsicht der Landesbehörden angewendet werden. Bei der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung sollte die Staatsregierung auf den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses abgestuften Instrumentariums achten.

Die Etablierung neuartiger Arzneimittelverteilungsstrukturen („pick-up-Stationen”) bedient keine Versorgungsinteressen und gefährdet mittelfristig die Sicherheit und Qualität der Versorgung. Wir erwarten von der sächsischen Staatsregierung, dass die bereits in der letzten Legislaturperiode unterstützten Initiativen zur Rückführung dieser Vertriebsformen weiter intensiv vorangetrieben werden. Dieses liegt auch im unmittelbaren Interesse der Staatsverwaltung, da sich derartige Vertriebsformen jeglicher Kontrolle und Regulierung entziehen und keinen angemessenen Beitrag zur Versorgungssicherung leisten.

2. Leistungsumfang und Finanzierung
Die sächsischen Apotheker sind bereit, sich an einer unumgänglichen fachlichen und gesellschaftlichen Diskussion über die Priorisierung medizinischer und pharmazeutischer Leistungen im zukünftigen Gesundheitswesen zu beteiligen und erwarten, dass ihr pharmazeutischer Sachverstand in diese Diskussion aufgenommen wird. Der Freistaat Sachsen mit seiner besonders prekären demografischen Situation ist gefordert, eigene Impulse in diese Priorisierungsdebatte einzubringen, wobei die Erfahrungen aus dem sächsischen Gesundheitszieleprozess ausgewertet werden können.

Basis einer verlässlichen, regional gleichmäßig verteilten und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung ist ein wirksamer und verbindlicher Kollektivvertrag nach § 129 SGB V. Dieser Kollektivvertrag kann durch regionale, kassen- oder indikationsspezifische Einzelverträge über spezialisierte Leistungen ergänzt werden. Diese Selektivverträge dürfen die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch den Kollektivvertrag aber nicht gefährden. Sie sind in angemessener Zeit zu evaluieren und bei positiver Evaluation in den Kollektivvertrag zu integrieren um diesen weiterzuentwickeln.

Die Arzneimittelpreisverordnung als Grundlage des freiberuflichen Honorierungssystems der Apotheker muss gefestigt und ausgebaut werden. Arzneimittelpreise müssen zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen ausgehandelt werden und dann flächendeckend verbindlich gelten. Für die Akzeptanz des Versorgungssystems durch die Patienten ist entscheidend, dass nicht der Eindruck regionaler oder sozialer Ungleichbehandlung innerhalb des GKV-Versorgungssystems entsteht.

3. Weiterentwicklung
Die sächsischen Apotheker sind bereit, mehr eigene Verantwortung für die Arzneimittelversorgung auf der Basis verlässlicher Rahmenbedingungen zu übernehmen. Neue Formen der Verantwortungsteilung zwischen Arzt und Apotheker können dazu einen Beitrag leisten. Eine größere Entscheidungsbefugnis der Apotheker bei der Arzneimittelauswahl auf der Basis einer Wirkstoffverordnung durch den Arzt ermöglicht es, das Vertrauen der Patienten in ihre Arzneimitteltherapie wieder herzustellen, welches durch die großen Probleme bei der Implementation der Rabattvertragsmodelle stark beschädigt worden ist. Wir bitten die sächsische Staatsregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf Einfluss zu nehmen, dass die Regierungskoalition in Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein gemeinsam von Apotheker- und Ärzteschaft entwickeltes neues Versorgungsmodell schafft.

D. Positionen der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten
Medizinische Fachangestellte könnten wesentlich zur Versorgung von chronisch Kranken beitragen, würde ihre Aus- bzw. Weiterbildung - also ihre formelle und materielle Qualifikation - über ihre Tätigkeit in der Praxis hinaus anerkannt, akzeptiert und generell in das Versorgungssystem integriert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine dreijährig ausgebildete und vor der Ärztekammer geprüfte Medizinische Fachangestellte als Angestellte eines Pflegedienstes oder in Pflegeeinrichtungen die von ihr erlernten und beherrschten medizinischen Tätigkeiten nicht durchführen darf, eine Krankenpflegehelferin mit geringer Stundenzahl in der Ausbildung aber künftig Injektionen verabreichen darf.

In den Qualifikationsanforderungen der Krankenkassen müssen deshalb künftig die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Medizinischen Fachangestellten berücksichtigt werden. Wenn MFA bei Pflegediensten arbeiten, muss die Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen für die erbrachte Leistung möglich sein. Wenig hilfreich ist dagegen die zunehmende betriebswirtschaftliche Orientierung der Ausbildung der medizinischen Fachangestellten.

Dies bezieht sich auch auf die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), die für die Versorgung geriatrischer Patienten eine Effizienzreserve des Systems sind. Mund- und zahngesundheitliche Betreuung im Alter ist ein integraler Bestandteil der Versorgung, wird aber bisher gerade in Altersheimen weitgehend vernachlässigt. Analog der Praxis der Ärzte könnten auch ZFA auf Delegationsbasis durch den Zahnarzt Aufgaben in der Häuslichkeit übernehmen. Eine Regelung der Vergütung ist dafür dringend erforderlich. Und es ist die Beseitigung des Mangels an Lehrkräften für den fachspezifischen Unterricht in der Ausbildung der zahnmedizinischen Fachangestellten an den beruflichen Schulzentren in Sachsen notwendig.

E. Pflegeberufe
Den drängenden Problemen der Pflegeberufe muss mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Der Druck auf die Pflegefachkräfte war nie so groß wie heute. Durch die schlechten Arbeitsbedingungen, die chronische Überlastung und die fehlenden Perspektiven droht die Versorgung durch Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und der ambulanten Pflege wegzubrechen. Der Spardruck ist Überproportional auf dem Rücken der Pflegefachkräfte abgeladen und die Warnungen der Berufsverbände seit Jahren ignoriert worden. Um einem pflegerischen Versorgungsnotstand gegenzusteuern, müssen die neue Landes- und Bundesregierung dringend gegensteuern und Perspektiven eröffnen. Um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten, ist den Pflegeberufen die politische Mitsprache zu ermöglichen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das zugehörige Begutachtungsverfahren sind in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Nicht zuletzt muss die Umsetzung von Modellen nach § 63 (3b+c) SGB V für eine bessere Versorgung durch mehr Autonomie der Gesundheitsberufe, z.B. durch Bereitstellung von Fördermitteln, vorangebracht werden.

Darüber hinaus ist eine Reform von Alten- und Krankenpflegegesetz im Sinne eines Berufsgesetzes zur Zusammenführung der Berufe mit der Regelung prioritär vorbehaltener Aufgaben für die Pflegeberufe dringend geboten.

F. Positionen der Physiotherapeuten
Um den Herausforderungen der „Generationsspezifischen Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens” gerecht zu werden, muss sich die Ausbildung der Physiotherapie grundsätzlich ändern. Neue Versorgungsprogramme gilt es zu entwickeln. Am eingeschlagenen Weg zur Professionalisierung der Physiotherapie muss festgehalten werden. Die Schnittstelle zwischen ärztlicher und nicht ärztlicher Therapiekompetenz muss neu definiert werden. Nach § 63 Abs. 3 b Satz 2 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sind Modellvorhaben möglich, bei denen Physiotherapeuten selbstständig die Auswahl und Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und sollte zum Regelfall werden.

1. Ost-West-Angleichung
Eine Angleichung der ostdeutschen Preise für physiotherapeutische Leistungen an das Durchschnittsniveau der Westpreise ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass Physiotherapeuten im Osten 20 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch ca. 20 % weniger Honorar für die gleiche Leistung erhalten als in Westdeutschland. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds sind die Einnahmen pro Versicherten seit Beginn des Jahres 2009 erstmals bundesweit gleich. Die Preise für Therapieleistungen sind aber vor 18 Jahren im Osten mit einem deutlich abgesenkten Preisniveau vereinbart worden. Diese früher einmal berechtigte Differenzierung führt heute zu einer Diskriminierung der Therapeuten in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Dies ist vor dem Hintergrund des Gesundheitsfonds politisch für den Berufsstand nicht mehr hinnehmbar. Eine Ost-West-Angleichung der Vergütung ist überfällig, zumal sie bei Ärzten und vielen anderen Gesundheitsberufen längst umgesetzt ist.

Wir fordern von der Staatsregierung tatkräftige Unterstützung, damit der Ost-West-Angleich für Physiotherapeuten zügig und ohne Verzögerungen in den nächsten zwei Jahren umgesetzt wird.

2. Fortbildungspflicht
Für die Sicherstellung der Qualität physiotherapeutischer Leistungen ist eine regelmäßige Fortbildung der Leistungserbringer nach § 124 Abs. 3 SGB V erforderlich. Demgemäß wurde die Pflichtfortbildung für Physiotherapeuten (vorerst bezogen auf Praxisinhaber und fachliche Leiter) in die Rahmenverträge mit aufgenommen, wobei jedoch nur Fortbildungen von den Krankenkassen anerkannt werden sollen, die die Qualität der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, die Qualität der Behandlungsergebnisse und der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

Diese Einschränkung auf den Heilmittelkatalog ist zu wenig, denn all das, was zur fachlichen Qualifikation eines Physiotherapeuten, Masseur/med. Bademeister gehört, muss auch anerkannt werden (analog Fortbildungspflicht der Ärzte). Eine Gleichbehandlung der Physiotherapeuten und eine Anpassung der Fortbildungspflicht an die Verfahrensweise bei der Ärzteschaft muss mit Unterstützung der Staatsregierung erfolgen.

Das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der sächsischen Staatsregierung im Interesse der Bevölkerung.

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Letzte Aktualisierung: 02.11.2009 zum Seitenanfang    Druckversion    
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